Bekanntmachungen Jahresabschlüsse

Bekanntmachungen Jahresabschlüsse

Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH (WFG)
Koepffstraße 17, 74076 Heilbronn

Jahresabschluss zum 31.12.2022 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MUTH Treuhand GmbH, Heilbronn, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 317 HGB geprüft. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2022.

Es wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt (auszugsweise):

Wir haben den Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH, Heilbronn, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH, Heilbronn, für das Geschäftsjahr vom

  1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Die Gesellschafterversammlung der WFG hat am 11.07.2023 den Jahresabschluss 2022 in der vom Abschlussprüfer geprüften Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 429.167,77 Euro festgestellt und den Beschluss gefasst, dass dieser Jahresfehlbetrag mit den Kapitalrücklagen verrechnet wird. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Gleichzeitig mit dieser Bekanntgabe liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht vom Datum der Bekanntgabe an sieben Tagen in den Geschäftsräumen der WFG öffentlich aus.

Heilbronn, den 12.10.2023

 


 

Bekanntmachungen Jahresabschlüsse

Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH (WFG)
Koepffstraße 17, 74076 Heilbronn

Jahresabschluss zum 31.12.2021 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MUTH Treuhand GmbH, Heilbronn, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 317 HGB geprüft. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2021.

Es wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt (auszugsweise):

Wir haben den Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH, Heilbronn, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH, Heilbronn, für das Geschäftsjahr vom

  1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Die Gesellschafterversammlung der WFG hat am 21.12.2022 den Jahresabschluss 2021 in der vom Abschlussprüfer geprüften Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 438.411,95 Euro festgestellt und den Beschluss gefasst, dass dieser Jahresfehlbetrag mit den Kapitalrücklagen verrechnet wird. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Gleichzeitig mit dieser Bekanntgabe liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht vom Datum der Bekanntgabe an sieben Tagen in den Geschäftsräumen der WFG öffentlich aus.

Heilbronn, den 16.01.2023

 


 

Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH (WFG)
Koepffstraße 17, 74076 Heilbronn

Jahresabschluss zum 31.12.2020 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MUTH Treuhand GmbH, Heilbronn, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 317 HGB geprüft. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2020.

Es wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt (auszugsweise):

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH

 Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH, Heilbronn, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH, Heilbronn, für das Geschäftsjahr vom

  1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Die Gesellschafterversammlung der WFG hat am 22.07.2021 den Jahresabschluss 2020 in der vom Abschlussprüfer geprüften Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 318.451,36 Euro festgestellt und den Beschluss gefasst, dass dieser Jahresfehlbetrag mit den Kapitalrücklagen verrechnet wird. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Gleichzeitig mit dieser Bekanntgabe liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht vom Datum der Bekanntgabe an sieben Tagen in den Geschäftsräumen der WFG öffentlich aus.

Heilbronn, den 09.08.2021

 


 

Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH (WFG)
Koepffstraße 17, 74076 Heilbronn

Jahresabschluss zum 31.12.2019 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft REVISA Treuhand GmbH, Neckarsulm, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 317 HGB geprüft. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2019.

Es wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt (auszugsweise):

Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir […] zu der Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Die Gesellschafterversammlung der WFG hat am 18.11.2020 den Jahresabschluss 2019 in der vom Abschlussprüfer geprüften Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 351.844,18 Euro festgestellt und einstimmig den Beschluss gefasst, dass dieser Jahresfehlbetrag mit den Kapitalrücklagen verrechnet wird. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Gleichzeitig mit dieser Bekanntgabe liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht vom Datum der Bekanntgabe an sieben Tagen in den Geschäftsräumen der WFG öffentlich aus.

Heilbronn, den 25.11.2020

 


 

Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH (WFG)
Weipertstraße 8-10, 74076 Heilbronn
ab 18.06.2020: Koepffstraße 17, 74076 Heilbronn

Jahresabschluss zum 31.12.2018 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft REVISA Treuhand GmbH, Neckarsulm, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 gemäß § 317 HGB geprüft. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2018.

Es wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt (auszugsweise):

Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir […] zu der Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Die Gesellschafterversammlung der WFG hat am 11.07.2019 den Jahresabschluss 2018 in der vom Abschlussprüfer geprüften Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 290.733,45 Euro festgestellt und einstimmig den Beschluss gefasst, dass dieser Jahresfehlbetrag mit den Kapitalrücklagen verrechnet wird. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

Gleichzeitig mit dieser Bekanntgabe liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht vom Datum der Bekanntgabe an sieben Tagen in den Geschäftsräumen der WFG öffentlich aus.  

Heilbronn, den 15.07.2019

 


 

Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH (WFG)
Weipertstraße 8-10, 74076 Heilbronn

Jahresabschluss zum 31.12.2017 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft REVISA Treuhand GmbH, Neckarsulm, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 gemäß § 317 HGB geprüft. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2017.

Es wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt (auszugsweise):
Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir […] zu der Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Die Gesellschafterversammlung der WFG hat am 10.07.2018 den Jahresabschluss 2017 in der vom Abschlussprüfer geprüften Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 268.627,04 Euro festgestellt und einstimmig den Beschluss gefasst, dass dieser Jahresfehlbetrag mit den Kapitalrücklagen verrechnet wird. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Gleichzeitig mit dieser Bekanntgabe liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht vom Datum der Bekanntgabe an sieben Tagen in den Geschäftsräumen der WFG öffentlich aus.  

Veröffentlicht am 11.07.2018